Formale Aufnahme von Bannwäldern in die Kernzone des Biosphärengebiets Schwarzwald

By 18. Juli 2018Pressemitteilungen

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat heute (18.07.) das offizielle Verfahren gestartet, um die Verordnung über das Biosphärengebiet Schwarzwald zu ändern. Ziel ist es, innerhalb des 63.236 Hektar großen Biosphärengebietes liegende Bannwälder mit einer Größe von insgesamt rund
196 Hektar förmlich in die sogenannte Kernzone des Gebietes aufzunehmen.

Das Biosphärengebiet ist in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen gegliedert. Mit knapp 1.905 Hektar beträgt der Flächenanteil der Kernzone aktuell 3,01 Prozent. Nach der nun geplanten Erweiterung wird die Kernzone eine Größe von 2.101 Hektar einnehmen, das entspricht einem Anteil von 3,3 Prozent der Gebietsfläche.

In Bannwäldern ist jegliche Form der Bewirtschaftung eingestellt. Der Wald wird komplett sich selbst überlassen. Auch die Kernzone des Biosphärengebietes soll sich möglichst unbeeinflusst vom Menschen entwickeln. „Die im letzten Jahr im Biosphärengebiet neu ausgewiesenen Bannwälder gehören daher faktisch bereits zur Kernzone des Gebietes“, sagte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller. „Ziel des nun eingeleiteten Verfahrens ist es, dass die Bannwälder künftig auch förmlich als Kernzone gelten.“

Die acht Bannwälder namens „Faulbach-Südost“, „Rappenfelsen“, „Hirschfelsen-Nordwest“, „Scheibenfelsen-Südost“, „Ibacher Moor“, „Wehratal-Ost“, „Wehratal-Südost“ und „Wehratal-Südwest“ befinden sich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auf Gemarkungen der Gemeinde Oberried und im Landkreis Waldshut auf Gemarkungen der Gemeinden Ibach und Wehr.

Neben notwendigen kleineren Flächenarrondierungen sieht der Verordnungsentwurf zudem vor, auf der Gemarkung der Gemeinde Wehr angrenzend an einer der neuen Kernzonenflächen eine Fläche von 15 Hektar, die bislang zur Entwicklungszone zugehört, als Pflegezone auszuweisen.

Von der Zonierungsänderung betroffen sind ausschließlich Flächen der öffentlichen Hand. Interessierte können den Verordnungsentwurf einschließlich der Karten in Papierform während des Auslegungszeitraums vom 30. Juli bis einschließlich 29. August 2018 beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie elektronisch auf dessen Internetseite einsehen. Zudem besteht während des Auslegungszeitraums die Möglichkeit, bei den räumlich betroffenen unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut vor Ort während der Sprechzeiten elektronisch Einsicht zur nehmen. Parallel zur öffentlichen Auslegung hört das Ministerium auch die Träger öffentlicher Belange an.

Detaillierte Informationen zum Verfahren sowie die Auslegungsunterlagen stehen auf der Internetseite des Umweltministeriums unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/schutzgebiete/bekanntmachung/