Förderprogramm des Biosphärengebiets

Das Förderprogramm

Im Rahmen des Förderprogramms des Biosphärengebiets Schwarzwald stellt das Land Baden-Württemberg derzeit jährlich 200.000 Euro zur Förderung von Projekten in der Modellregion zur Verfügung. Gemeinsam mit Akteuren aus der Region soll die Kulturlandschaft im Südschwarzwald nachhaltig entwickelt werden. Gefördert werden Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region, zum Naturschutz und zur Landschaftspflege beitragen. Grundlage ist die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg.

Sie haben eine Projektidee?

Zunächst empfehlen wir die Förderhinweise genau zu lesen. Anträge müssen bis 15. November für die Förderrunde des kommenden Jahres bei der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets eingegangen sein.

Bewertungsverfahren

Das Rahmenkonzept ist die inhaltliche Maßgabe für die Verteilung der Fördermittel, jedes Projekt muss Zielen und Maßnahmen aus dem Rahmenkonzept entsprechen.

Jeder Antrag wird von der Geschäftsstelle anhand des Kriterienkatalogs bewertet sowie von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) geprüft. Anschließend werden die Anträge dem Beirat und Lenkungskreis nach einer behördlichen Abstimmung sowie einer Öffentlichkeitsbeteiligung zur Entscheidung vorgeschlagen.

Erhöhung der Förderchancen

Anträge, die dem jährlichen Schwerpunkt entsprechen, erhalten jeweils Bonuspunkte. Schwerpunkt für die Förderrunde 2025 ist „Anpassung an Wasserknappheit und Dürren„.

Je mehr Kriterien durch das Projekt erfüllt werden, desto höher die Chancen auf Realisierung. Beispielsweise gibt es Bonuspunkte für Projekte mit Beteiligung junger Landwirtinnen und Landwirte sowie einem hohen ökologischen Nutzen. Positiv bewertet werden die gemeinschaftliche Nutzung geförderter Investitionen.

Antragsberechtigt sind

  • Verbände oder Vereine
  • Erzeugerzusammenschlüsse
  • Unternehmen des Handels und der Be- oder Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte
  • Landwirte
  • Sonstige Personen des Privatrechts
  • Personen des öffentlichen Rechts
  • Kommunen (Stadt- und Landkreise, Gemeinde, Stadt, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverband)


Was ist sonst noch zu beachten?

Teil des Bewilligungsbescheides sind besondere Auflagen (beispielsweise  Einhaltung des Corporate Designs oder zusätzliche Naturschutzleistungen).

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle auf. Beachten Sie, dass es gegebenenfalls zusätzlicher Genehmigungen seitens anderer Behörden bedarf (beispielsweise Bauantrag, wasserrechtliche Verfahren, naturschutzfachliche Befreiungen oder Auflagen).