Grünland-Förderung jetzt auch für Weidegemeinschaften möglich

By 12. Januar 2024Pressemitteilungen
Ein Mann und eine Kuhherde laufen auf der Straße, im Hintergrund Berge

Landwirte im Biosphärengebiet Schwarzwald profitieren von geänderter Ökoregelung

Ab dem Jahr 2024 können Weidegemeinschaften eine spezielle Förderung zur „Extensivierung im Dauergrünland“ in Anspruch nehmen, aus der sie zuvor ausgeschlossen waren. „Es freut mich, dass wir diesen Impuls aus dem Biosphärengebiet Schwarzwald erfolgreich nach Berlin weitergeben konnten. Davon profitieren die Landwirte in unserer UNESCO-Modellregion“, so Regierungspräsidentin und Vorsitzende des Biosphären-Lenkungskreises Bärbel Schäfer.

Die sogenannte Öko-Regelung 4 wurde im vergangenen Jahr bundesweit eingeführt. Sie fördert Weidewirtschaft mit einer geringen Anzahl von Tieren ab 2024 mit 100 Euro je Hektar. Diese sogenannte extensive Beweidung ist besonders umweltfreundlich. Jedoch war eine Auflage, dass eine Mindestzahl von Tieren pro Hektar zwischen Januar und September nur an maximal 40 Tagen über- oder unterschritten werden darf.

„Das Prinzip der Weidegemeinschaften, in denen mehrere Stallbetriebe ihre Tiere im Sommer auf einen Weidebetrieb umschreiben, wurde durch diese Regelung ausgeschlossen“, berichtet Walter Kemkes, Geschäftsführer des Biosphärengebiets Schwarzwald. „Deshalb kamen Biosphären-Gemeinden und ortsansässige Betriebe mit der Bitte auf uns zu, uns dafür einzusetzen, dass auch Weidegemeinschaften diese dringend benötigte Förderung beantragen können.“

Regierungspräsidentin Schäfer nahm diese Bitte auf und bat die Landesregierung, sich beim Bund für die Streichung der 40-Tage-Regelung einzusetzen – mit Erfolg: Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg haben Bund und Länder beschlossen, dass die 40-Tage-Regelung ab 2024 entfällt. Die Berechnung des Viehbesatzes erfolgt ab 2024 mit Bezug auf das Kalenderjahr.

Die Beweidung der Allmendweiden des Südschwarzwalds ist aus vielerlei Gründen bedeutsam. Sie sind Rückzugsräume für bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, werden touristisch Sommers wie Winters genutzt und sind ganz entscheidend für das typische Landschaftsbild. Aus diesem Grund hat die UNESCO den südlichen Schwarzwald auch als Biosphärengebiet anerkannt.

Die Landwirtschaft, geprägt durch viele kleine Nebenerwerbsbetriebe, ist durch die wenig produktiven Ausgangsbedingungen und den schonenden Umgang mit Weide und Weidetieren auf Transferleistungen angewiesen. Traditionell werden die Allmendweiden in überbetrieblichen Zusammenschlüssen beweidet – darunter fallen die in vielen Schwarzwaldgemeinden ansässigen Weidegemeinschaften sowie überregionale Kooperationen zwischen Weide- und Stallbetrieben.

Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/oeko-regelungen-ab-2024-dritte-aenderung-der-gap-direktzahlungsverordnung-verabschiedet

Foto: Thomas Stephan